AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Georg Grohs Online Marketing, Stand 03.02.2018
1. Geltungsbereich
1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Georg Grohs Online Marketing (Im Folgenden GGO) und dem Käufer oder Auftraggeber gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Angebots gültigen Fassung.
2. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ansonsten gelten sie als unwirksam.
3. Nebenabreden gelten nur für den jeweiligen Verkauf oder die jeweilige Dienstleistung.
2. Vertragsabschluss
1. Angebote seitens GGO sind eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden oder Auftraggebers.
2. Etwaige weitere Bedingungen sind der Angebotsbeschreibung sowie den Zahlungs- und Lieferkonditionen zu entnehmen und werden bei Gebotsabgabe durch den Kunden anerkannt.
3. Der Vertrag kommt bei einer Belieferung oder Erfüllung durch GGO stillschweigend oder durch schriftliche Bestätigung durch GGO zustande.
4. GGO speichert die Bestellung und die Daten des Vertragsabschlusses elektronisch und behandelt die Daten vertraulich.
3. Gegenstand des Vertrags
1. Die Art der durch GGO zu leistenden Lieferung oder Leistung ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung.
2. Zusicherungen gelten nur dann, wenn Sie in der Angebotsbeschreibung enthalten sind oder durch GGO in Schriftform zugesichert werden.
3. Geringfügige Veränderungen bei der Ausführung im Interesse einer Leistungsverbesserung behält sich GGO vor.
4. Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise ergeben sich aus der Angebotsbeschreibung. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Das Zahlungsziel beträgt, sofern nicht anderweitig in Schriftform bestätigt, 14 Tage.
3. Werden GGO nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, welche seitens des Erwerbers oder Auftraggebers die Zahlungspflichten beeinträchtigen können, kann GGO eine Sicherheitsleistung verlangen oder die Lieferung oder Leistung aussetzen, bis die Zahlung erfolgt. Hierfür wird GGO eine angemessene Frist setzen.
4. GGO kann eine Vorauszahlung verlangen. Diese wird im Angebot aufgeführt.
5. GGO kann bei Zahlungsverzug eine Mahnfrist mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro sowie Verzugszinsen zu 5 Prozent über dem Diskontsatz der EZB setzen.
6. GGO behält sich vor, Forderungen auch ohne Mahnung unverzüglich an ein Factoring-Unternehmen abzutreten.
7. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann GGO Forderungen unverzüglich an ein Inkasso-Büro oder vergleichbare Dienste abtreten.
8. Durch 6. oder 7. entstehende zusätzliche Kosten, auch Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers oder Erwerbers.
9. GGO kann bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten. Eventuell auftretende Kosten trägt der Erwerber oder Auftraggeber. Dies gilt auch für geleistete oder gelieferte Leistungen sowie vertraglich vereinbarte noch zu liefernde Leistungen in ihrer voraussehbaren Höhe.
5. Gegenleistung
Eine Aufrechnung seitens des Erwerbers oder Auftraggebers gegenüber GGO kann nur bei einer rechtskräftigen oder unbestrittenen Gegenforderung erfolgen. Diese ist beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis.
6. Lieferung und Lieferbedingungen
1. Eine Lieferzusage erfolgt vorbehaltlich der Belieferung von GGO durch Lieferanten.
2. Angaben der Lieferzeit sind, sofern nicht von GGO schriftlich bestätigt, unverbindlich und dem Angebot zu entnehmen.
3. Lieferzeiten im Angebot sind ca. Angaben, die keine Zusicherung darstellen sondern unverbindlich sind.
4. Sollte der Erwerber oder Auftraggeber eine Änderung des Liefergegenstands oder Leistungsgegenstands nach Vertragsabschluss wünschen, wird eine neue Lieferzeit eingesetzt, die auch für den unveränderten Teil der Lieferung gilt.
5. Der Erwerber kann vier Wochen nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist oder eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich eine Frist zur Vertragserfüllung setzen, binnen derer GGO die Lieferung zu erbringen hat. Ausgenommen ist eine Nicht-Mitwirkung des Erwerbers oder Auftraggebers bei einer notwendigen Erfüllungshandlung.
6. Kann GGO den gesetzten Termin nicht einhalten, kann der Erwerber oder Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
7. Eine Unmöglichkeit der Lieferung innerhalb der Frist aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen verhindert den Rücktritt des Erwerbers oder Auftraggebers vom Vertrag.
8. GGO entscheidet über die Art des Transportwegs und des ausführenden Transporteurs sowie virtueller wie realer Dienstleister.
9. GGO behält sich Teillieferungen oder Teilleistungen sowie höherwertige Ersatzlieferung, respektive höherwertige Dienstleistungen vor. Zusätzlich anfallenden Kosten gehen zu Lasten von GGO.
7. Gefahrübergang
1. Der Gefahrübergang für Untergang oder Verschlechterung der Sache erfolgt mit Übergabe der Sache an die den Transport ausführende Person oder der Übergabe einer Dienstleistung an den Auftraggeber.
2. Wird der Versand oder die Übergabe ohne Verschulden von GGO oder durch mangelnde Mitwirkung des Erwerbers oder Auftraggebers unmöglich, erfolgt der Gefahrenübergang auf den Erwerber durch Mitteilung der Bereitschaft zum Versand oder Indienststellung an den Erwerber oder Auftraggeber.
3. Für IT-basierte Systeme, Applikationen, Kampagnen oder sonstige virtuellen Dienste erfolgt der Gefahrenübergang durch deren Bereitstellung mit Meldung und Übergabe von Zugangsdaten. Dies gilt auch für Folgeschäden, welche nicht auf Fehler von GGO zurückzuführen sind.
8. Abnahme und Abnahmeverzug
1. Der Auftraggeber untersucht die Dienstleistung oder Lieferung unmittelbar nach Abnahme auf eventuelle Mängel.
2. Kommt es zu einem Abnahmeverzug, trägt der Erwerber oder Auftraggeber das Risiko des Untergangs oder der Verschlechterung der Sache oder der Dienstleistung.
3. Ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens GGO trägt GGO bei Abnahmeverzug die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Sache oder Dienstleistung.
4. Kommt es zum Abnahmeverzug, setzt GGO eine angemessene Frist zur Abnahme oder Abholung.
5. Wird die von GGO gesetzte Frist nach einem Abnahmeverzug überschritten, kann GGO vom Vertrag zurücktreten.
9. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung inklusive eventueller Nebenforderungen bleibt die Sache oder Dienstleistung Eigentum von GGO.
2. Eine Verpfändung, Beleihung oder Sicherungsübereignung ist bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig.
3. Im Falle einer drohenden Pfändung weist der Erwerber oder Auftraggeber auf das Eigentumsrecht von GGO hin und teilt dies GGO unverzüglich mit.
4. Der Verkauf oder die Vermietung vor vollständiger Bezahlung ist nur dann zulässig, wenn der Erwerber oder Auftraggeber dies in Schriftform mitteilt und GGO in Schriftform zustimmt. Die Eigentumsrechte von GGO an der Sache oder Dienstleistung bleiben unberührt. Der Erwerber oder Auftraggeber teilt dies seinem Kunden mit.
10. Haftung
1. GGO haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. GGO haftet bei Vorsatz oder grobem Verschulden in voller Schadenhöhe, sofern dieser von einem gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. GGO haftet nicht bei grobem Verschulden oder Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen.
3. Die Haftung beschränkt sich in der Höhe auf den vorhersehbaren Schaden.
4. Die Produkthaftung bei eingesetzter Software gilt unmittelbar zwischen Hersteller und Erwerber oder dem Auftraggeber einer Dienstleistung. Ist GGO nicht der Hersteller, so wird GGO von der Produkthaftung ausgeschlossen.
6. Der Haftungsausschluss bezieht sich auf eingesetzte Software, Providerdienste und alle mit der Tätigkeiten im Online Marketing verbundenen Komponenten, wenn GGO nicht der Hersteller oder Lieferant ist.
7. EDV-Störungen, Systemangriffe oder sonstige eventuellen Probleme von Providern, Internetdiensten weiterer Diensteanbieter, beispielsweise Shopanbietern oder nachgelagerten Funktionen wie Kreditkartenunternehmen, stehen nicht unter der Kontrolle von GGO. Entsprechend übernimmt GGO keine Haftung in diesen Fällen.
8. Bei Anlieferung von Inhalten durch den Auftraggeber oder Vertragspartner (Texte, Bilder, Videos etc.) haftet der Auftraggeber oder Vertragspartner unmittelbar und vollumfänglich für deren Verwendung (Urheberrechte, Markenrechte, etc.). Im Falle eines Rechtsstreites hierbei seitens GGO entstehende Kosten und Verdienstausfälle trägt der Vertragspartner oder Auftraggeber.
9. Eigenmächtige Änderungen der Dienstleistung oder Lieferung durch den Auftraggeber oder Vertragspartner entbinden GGO von der Haftung.
10. Der Auftraggeber haftet für den Inhalt der beworbenen Seiten. Werden im Zuge der Arbeit von GGO Links auf die beworbene Seite gesetzt, Adwords geschaltet oder die Seite sonstwie beworben, wird GGO von der Haftung freigestellt.
11. Datenschutz
1. GGO speichert und verarbeitet im Rahmen des Online-Nutzungsangebots persönliche Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
2. GGO verwendet die Daten ausschließlich für die Abwicklung des Online-Nutzungsangebots entsprechend gesetzlicher Vorschriften.
3. Der Erwerber oder Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt Auskunft, die Löschung oder Bearbeitung seiner gespeicherten Daten verlangen. GGO wird unverzüglich die Löschung vornehmen, wenn nicht aus gesetzlichen Vorschriften eine Löschung unzulässig ist.
4. GGO agiert nach dem Prinzip des ehrlichen Kaufmanns. Gute Geschäftskontakte, zuverlässige Vertragspartner, innovative Ideen, gute Produkte oder humane, faire Arbeitgeber werden gerne anderen weiterempfohlen. Dies heißt aber im Gegenzug, dass bspw. unzufriedenstellende Zahlungsmoral, Betrugsversuche, bewusste Täuschungen und deren Versuche oder eine schlechte Behandlung von Mitarbeitern oder sonstwie unethisches Verhalten nicht der Geheimhaltung unterliegen und anderen Mitgliedern meines Netzwerkes mitgeteilt werden können.
12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Seiten 41751 Viersen.
13. Erfüllungsort
Ausschließlicher Erfüllungsort ist für beide Seiten 41751 Viersen.
14. Anwendbares Recht
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Erwerber oder Auftraggeber seinen Wohnsitz im Ausland hat, sich gewöhnlich im Ausland aufhält oder in das Ausland geliefert oder geleistet wird.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich entspricht oder am nächsten kommt.
Zum Schluss noch:
Fair geht vor. Ich gehe nicht gegen jemand juristisch vor, der in seiner Datenschutzerklärung einen Lapsus eingebaut hat oder bei der Literpreisangabe im Shop aus Versehen einen Fehler macht und sich dadurch keinen unfairen Wettbewerbsvorteil beschafft. Kann passieren und im Onlinerecht geht es bis zur nächsten endgültigen Entscheidung von BGH oder EUGH bisweilen etwas hektisch zu. Anders sieht es aus bei Betrügern und typischen Abmahnanwälten. Diese erkläre ich zu meinen persönlichen Freunden und schenke ihnen gerne Aufmerksamkeit. Also: Probleme kann man mit einem Telefonanruf klären. Das mache ich und erwarte es auch von anderen.
Unternehmen aus China, Russland, Iran, Saudi Arabien, Katar, Nordkorea, der Türkei und einigen anderen Länder werden keine Kunden bei mir. Der Aufwand bei Verhandlungen, die Gefahr von Know-How Diebstahl oder alleine die völlig unzureichende Rechtsdeckung machen einen Auftrag unattraktiv. Viel mehr noch mag ich die Regime nicht. Gerne und erfolgreich arbeite ich für Firmen aus Europa, Nord- und Südamerika sowie beispielsweise Japan, Taiwan, Südkorea, Neuseeland, Australien.